Haftpflicht- und Kaskoschaden Gutachter Xanten
Zwei Wörter, ein großer Unterschied: Wer trägt die Schuld am Unfall? Davon hängt ab, über welche Versicherung Ihr Schaden läuft – und das wiederum bestimmt, wer für unser Honorar aufkommt.
Haftpflichtfall: Sie haben die freie Gutachterwahl
Hat ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht, greift dessen Haftpflichtversicherung. Und hier gilt ein Recht, das viele Betroffene gar nicht kennen: Sie dürfen selbst entscheiden, welchen Sachverständigen Sie beauftragen, und die Kosten dafür trägt die gegnerische Versicherung. Sie müssen sich nicht auf den Gutachter verlassen, den die Gegenseite oder deren Versicherung vorschlägt.
Kaskofall: Eigene Versicherung, eigene Vorsicht
Anders sieht es aus, wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben oder ein Kaskoschaden vorliegt – etwa durch Hagel, Marderbiss oder Wildunfall, was rund um Xanten mit seinen vielen Feldern und Wäldern keine Seltenheit ist. Dann zahlt Ihre eigene Versicherung, und auch deren Gutachter arbeitet zunächst in deren Auftrag. Ein zusätzliches, unabhängiges Gutachten kostet zwar ein Honorar, sorgt aber dafür, dass der Schaden nicht kleingerechnet wird.
Was wir konkret für Sie prüfen
- Vollständige fotografische und schriftliche Schadensdokumentation
- Reparaturkosten nach tatsächlichen Marktpreisen, nicht nach Versicherungspauschale
- Merkantiler Minderwert nach erfolgter Reparatur
- Wiederbeschaffungswert und realistischer Restwert bei Totalschaden
- Direkte Kommunikation mit der Versicherung, wenn Sie das wünschen
Klären Sie Ihren Fall mit uns
Egal ob Haftpflicht oder Kasko – wir sagen Ihnen, was zu tun ist.
☎ Kostenlos beraten lassen 💬 WhatsApp